
Neue Regeln ab den Osterferien
11. April
Angesichts der Lockerungen der Coronaschutzverordnung des Landes
NRW passen auch wir ab den Osterferien schrittweise unsere
Corona-Regeln an:
Die Begleitung von 4-6-Jährigen durch Ihre Eltern in den Kursen fällt ab den Osterferien weg. Sämtiche Student*innen müssen zudem ab den Osterferien nicht mehr getestet sein, um an den Kursen teilzunehmen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten und wir bitten Euch, bei sämtlichen Erkältungssymptomen, Euren Kurstermin abzusagen und nicht in die Junior Uni zu kommen.
Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Student*innen, Dozent*innen, Assistent*innen und Kursbegleiter*innen.
Für sämtliche Besucher*innen der Junior Uni ab 18 Jahren gilt die 3G-Regel: Alle zeigen bitte ihren gültigen Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) beim Betreten der Junior Uni vor. Wir bitten darum, dass Eltern und Begleitpersonen nur bei Notwendigkeit die Kinder mit in die Junior Uni begleiten und den zeitlichen Aufenthalt im Foyer minimieren.
Wir freuen uns, schrittweise die Maßnahmen lockern zu können - doch das geht nur, wenn wir weiterhin vorsichtig bleiben und gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen!
Hier findet Ihr unser aktuelles Gesamt-Hygienekonzept!
Die Begleitung von 4-6-Jährigen durch Ihre Eltern in den Kursen fällt ab den Osterferien weg. Sämtiche Student*innen müssen zudem ab den Osterferien nicht mehr getestet sein, um an den Kursen teilzunehmen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten und wir bitten Euch, bei sämtlichen Erkältungssymptomen, Euren Kurstermin abzusagen und nicht in die Junior Uni zu kommen.
Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Student*innen, Dozent*innen, Assistent*innen und Kursbegleiter*innen.
Für sämtliche Besucher*innen der Junior Uni ab 18 Jahren gilt die 3G-Regel: Alle zeigen bitte ihren gültigen Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) beim Betreten der Junior Uni vor. Wir bitten darum, dass Eltern und Begleitpersonen nur bei Notwendigkeit die Kinder mit in die Junior Uni begleiten und den zeitlichen Aufenthalt im Foyer minimieren.
Wir freuen uns, schrittweise die Maßnahmen lockern zu können - doch das geht nur, wenn wir weiterhin vorsichtig bleiben und gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen!
Hier findet Ihr unser aktuelles Gesamt-Hygienekonzept!

2G / 2G+-Regel für alle ab 18 Jahren & FFP2-Maskenpflicht im Gebäude
10. Februar 2022
Die pandemische Situation spitzt sich immer weiter zu. Damit Ihr in
der Junior Uni auch weiterhin sicher gemeinsam forschen,
experimentieren und tüfteln könnt, hat das Team der Junior Uni
einige Änderungen im Hygienekonzept vorgenommen: Ab sofort gilt
eine FFP2-Maskenpflicht für alle Student*innen, Dozent*innen,
Assistent*innen und Kursbegleiter*innen. Wenn Ihr jünger als 13
Jahre seid, Euch die FFP2-Masken aber nicht passen und wir Euch
keine zur Verfügung stellen können, so könnt Ihr die FFP2-Maske
durch eine medizinische oder Alltagsmaske ersetzen.
Kinder bis einschließlich 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen, wir empfehlen dennoch das Tragen einer Maske.
Für Student*innen der Junior Uni ab 18 Jahren gilt die 2G-Regel: Alle zeigen bitte ihren gültigen Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) beim Betreten der Junior Uni vor. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis. Schüler*innen, die als Besucher* oder Student*innen zu uns kommen, gelten bis einschließlich 18 Jahren während der Schulzeit als getestete Personen bzw. werden mit diesen gleichgesetzt. Als Nachweis dient der Schülerausweis. Bis einschließlich 17 Jahren ist zudem kein Impf- oder Genesennachweis erforderlich.
Für alle anderen Besucher*innen ab 18 Jahren gilt die 2G+-Regel: Wir bitten neben dem Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) um einen Selbsttest vorab - es ist kein offizieller Test notwendig.
Wir danken Euch für Eure Unterstützung und das Einhalten des Hygienekonzepts!
Hier findet Ihr unser aktuelles Gesamt-Hygienekonzept!
Kinder bis einschließlich 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen, wir empfehlen dennoch das Tragen einer Maske.
Für Student*innen der Junior Uni ab 18 Jahren gilt die 2G-Regel: Alle zeigen bitte ihren gültigen Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) beim Betreten der Junior Uni vor. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis. Schüler*innen, die als Besucher* oder Student*innen zu uns kommen, gelten bis einschließlich 18 Jahren während der Schulzeit als getestete Personen bzw. werden mit diesen gleichgesetzt. Als Nachweis dient der Schülerausweis. Bis einschließlich 17 Jahren ist zudem kein Impf- oder Genesennachweis erforderlich.
Für alle anderen Besucher*innen ab 18 Jahren gilt die 2G+-Regel: Wir bitten neben dem Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) um einen Selbsttest vorab - es ist kein offizieller Test notwendig.
Wir danken Euch für Eure Unterstützung und das Einhalten des Hygienekonzepts!
Hier findet Ihr unser aktuelles Gesamt-Hygienekonzept!